Mit Schaltung oder Automatik. Mehrspurige Kraftfahrzeuge bis 3,5 t zulässiger Gesamtmasse und maximal 9 Sitzplätzen (einschließlich Fahrer).
Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse (sofern der Zug nicht unter Klasse B fällt).
Mehrspuriges Kraftfahrzeug bis 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer).
Züge aus C1-Zugfahrzeug und Anhänger über 0,75 t zulässiger Gesamtmasse, sowie Züge aus B-Zugfahrzeug und Anhänger über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse.
Mehrspurige Kraftfahrzeuge über 7,5 t zulässiger Gesamtmasse, maximal 9 Sitzplätze (einschließlich Fahrer).
Lastzüge und Sattelkraftfahrzeuge.
Krafträder über 50 cm³ oder über 45 km/h, auch mit Beiwagen.
Krafträder mit einer Motorleistung von bis zu 35 kW (Schweiz: 25 KW) und einem Leistungsgewicht bis zu 0,2 kW/kg (Schweiz: 0,16 kW/kg), die nicht von einem Fahrzeug mit mehr als der doppelten Motorleistung abgeleitet sind.
Krafträder mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³ mit einer Motorleistung von bis zu 11 kW (Leichtkrafträder) und einem Leistungsgewicht bis zu 0,1 kW/kg.
Zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge sowie vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von bis zu 45 km/h.
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h.
Auto Führerschein upgraden und A1 Zweiräder fahren...! So funktioniert B196:
Schneller Einfacher Besser So funktioniert B197: Die praktische Ausbildung und Prüfung wird mit einem Automatikfahrzeug absolviert. Somit entsteht ein Automatikführerschein Schlüsselzahl 78. Wer aber auch auf Schaltgetriebe fahren möchte kann nun entweder B 197 gleich in die Ausbildung integrieren oder nach der Ausbildung und Prüfung jederzeit durch eine Schulung von 10 Fahrstunden a 45 Minuten und 15 Minuten Test mit dem Fahrlehrer (innerorts/außerorts) erweitern. Es ist jedoch keine weitere Prüfung erforderlich.
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Jeweils eine Stunde vor Beginn des Theorieunterrichts sind wir in den jeweiligen Fahrschulen zur ausführlichen Beratung, Anmeldung und Verkauf von Lehrmaterial für Euch da.
Zum Führerschein-Antrag braucht Ihr noch:
- einen Sehtest (evtl. ein augenärztliches Gutachten)
- eine Bescheinigung über die Teilnahme am "Erste Hilfe" Kurs
- ein Passfoto (biometrisch)
Diese Unterlagen gebt Ihr anschließend bei dem für Euch zuständigen Rathaus ab, dort wird der Antrag bearbeitet.
Bei Erweiterung der Fahrerlaubnis ist dort der vorhandene Führerschein vorzuzeigen.
Die Bearbeitung des Antrages benötigt etwa 4 Wochen bei den Behörden.
Mit der schriftlichen Bestätigung vom Landratsamt, können wir Euch dann zur theoretischen bzw. praktischen Prüfung anmelden.
Wir empfehlen Euch mit dem Abgeben dieser Papiere nicht zu lange zu warten.
Der Gesetzgeber schreibt die Teilnahme am Theorieunterricht vor.
Wie viele Theoriestunden Ihr machen müsst ist davon abhängig welche Führerscheinklasse(n) Ihr machen wollt bzw. ob Ihr schon im Besitz einer Fahrerlaubnis seid.
Der Unterrichtsstoff gliedert sich in 12 Doppelstunden Grundstoff zu je 90 Minuten und in den klassenspezifischen Zusatzstoff. Bei Erweiterung reduziert sich der Grundstoff auf 6 Doppelstunden.
Mit dem theoretischen Unterricht könnt Ihr sofort nach der Anmeldung beginnen.
Die Theorieprüfungen in Fellbach finden immer dienstags (12.30 Uhr, 13.30 Uhr, 14.30 Uhr und 15.30 Uhr) statt.
Volkshochschule Fellbach | Eisenbahnstr. 23 | 70736 Fellbach im EG Raum 3
Die Prüfung darf frühestens 3 Monate vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
1Besuch aller vorgeschriebenen Theorie Doppelstunden
2Bearbeiteter Führerscheinantrag (schriftliche Bestätigung vom Landratsamt)
3Anmeldung zur Prüfung bei der Fahrschule (mindestens eine Woche vorher)
Die praktische Prüfung darf frühestens 1 Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
1Theorieprüfung bestanden
2Alle Sonderfahrten absolviert
Auch Termine für die praktische Fahstunden können wir sofort nach der Anmeldung ausmachen. Die Anzahl der praktischen Übungsstunden richtet sich nach Eurem Fahrkönnen. Die Anzahl der Sonderfahrten (Überland-, Autobahn-, und Nachtfahrten) sind für die jeweiligen Führerscheinklassen vorgeschrieben.
Alle Preisangaben ohne Gewähr auf Vollständigkeit und Richtigkeit - Preise gültig ab 11. März 2024.
B | BF17 | B197 | BE | B96 | A1 | AM | A | A2 | Mofa | B196 | C1 | C1E | C | CE | |
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Grundbetrag (Anmeldung inkl. Theorieunterricht) | 420€ | 160€ | 490€ | 360€ | 350€ | 360€ / Aufstieg 160€ | 300€ | 790€ | 500€ | - | 500€ | 300€ |
Übungsstunde á 45 Minuten | 64€ | 70€ | - | 70€ | 65€ | 70€ | - | - | 95€ | 100€ | 95€ | 100€ |
Sonderfahrten á 45 Minuten | 80€ | 82€ | - | 80€ | - | 80€ | - | - | 100€ | 105€ | 100€ | 105€ |
Theorieprüfung | 75€ | - | - | 75€ | 75€ | 75€ | 75€ | - | 75€ | - | 75€ | 75€ |
Praxisprüfung | 160€ | 170€ | - | 180€ | 170€ | 180€ | - | - | 240€ | 250€ | 240€ | 250€ |
TÜV Gebühr (Theorie) | 24,99€ | - | - | 24,99€ | 24,99€ | 24,99€ | - | - | 24,99€ | - | 24,99€ | 24,99€ |
TÜV Gebühr (Praxis) | 129,83€ | 129,83€ | - | 161,67€ | 129,83€ | 162,67€ | - | - | 195,76€ | 195,76€ | 195,76€ | 195,76€ |
Kombinationen von verschiedenen Führerscheinen möglich.